Als gerichtlich bestellte Nachlasspfleger übernehmen wir die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, bis die Erben ermittelt sind. Unser Ziel ist es, den Nachlass zu schützen, offene Verbindlichkeiten zu klären und eine geordnete Übergabe an die Erben sicherzustellen.
Wir ermitteln die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge. Dazu führen wir umfassende Recherchen durch, lokalisieren unbekannte oder verschollene Erben und beschaffen die erforderlichen Personenstandsurkunden zur Dokumentation unserer Ergebnisse.
In der Funktion als Testamentsvollstrecker setzen wir den letzten Willen des Erblassers zuverlässig um. Wir begleiten die Auseinandersetzung des Erbes gemäß testamentarischer Anordnungen und erfüllen die Vermächtnisse.
Die Verwaltung eines Nachlasses erfordert Fachkenntnisse und Sorgfalt. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung – von der Sicherung und Bewertung der Nachlasswerte bis hin zur Erfüllung von Verbindlichkeiten und der Vorbereitung der Erbauseinandersetzung.
Die Auseinandersetzung eines Nachlasses kann komplex sein und setzt oft die vorherige wirtschaftliche Verwertung des Nachlasses voraus. Wir begleiten und unterstützen Erbengemeinschaften bei diesem Prozess.
Unsere Expertise aus der Abwicklung von Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen stellen wir auch Erbengemeinschaften zur Verfügung. Wir unterstützen bei der Sichtung, Verwaltung und Verwertung des Nachlasses.
Unser Nachlassbüro profitiert von dem überregionalen Zusammenschluss zweier Nachlasspfleger und unserer engen Zusammenarbeit. Der kontinuierliche fachliche Austausch und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen ermöglichen eine effiziente und präzise Bearbeitung der Nachlassfälle.
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Mannheim
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